Unternehmensbesteuerung auf Mauritius

Ein wettbewerbsfähiger, transparenter und den internationalen Standards entsprechender Steuerrahmen. Vollständiger Leitfaden zum Verständnis der Besteuerung Ihrer mauritischen Gesellschaft.

Der mauritische Steuerrahmen

Das Steuersystem von Mauritius wird von der Mauritius Revenue Authority (MRA) verwaltet. Der gesetzliche Rahmen basiert hauptsächlich auf dem Income Tax Act, dem Value Added Tax Act und dem Financial Services Act.

Das Steuerjahr auf Mauritius läuft vom 1. Juli bis 30. Juni, wobei Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen ein abweichendes Geschäftsjahr wählen können. Das mauritische Steuersystem zeichnet sich durch seine Einfachheit, Vorhersehbarkeit und Übereinstimmung mit den internationalen OECD-Standards aus.

Körperschaftsteuer

Alle auf Mauritius registrierten Gesellschaften — ob GBC, Authorised Company oder lokale Gesellschaft — unterliegen einem einheitlichen Steuersatz von 15 % auf ihren Nettogewinn. Dieser Satz gilt gleichermassen für inländische und ausländische Einkünfte. Es gibt keinen Zuschlag und keinen progressiven Steuersatz für Unternehmen.

Gesellschaften werden auf ihren buchhalterischen Nettogewinn besteuert, nach Abzug von Betriebskosten, Abschreibungen und gesetzlich zulässigen Rückstellungen. Steuerliche Verluste können bis zu fünf aufeinanderfolgende Geschäftsjahre vorgetragen werden.

Hinweis: Der Satz von 15 % positioniert Mauritius unter den wettbewerbsfähigsten Jurisdiktionen weltweit, deutlich unter dem OECD-Durchschnitt (ca. 23 %) und den grossen europäischen Volkswirtschaften.

Das Partial-Exemption-System

Einer der attraktivsten Steuermechanismen auf Mauritius ist das Partial-Exemption-System (Teilbefreiung). Dieser Mechanismus, der insbesondere Global Business Companies (GBC) zur Verfügung steht, gewährt berechtigten Gesellschaften eine 80%ige Befreiung auf bestimmte Kategorien ausländischer Einkünfte, wodurch der effektive Steuersatz auf 3 % sinkt.

Die berechtigten Einkommenskategorien umfassen unter Bedingungen:

  • Ausländische Dividenden
  • Zinserträge aus ausländischen Quellen
  • Einkünfte aus der Lizenzierung geistigen Eigentums
  • Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften
  • Einkünfte aus internationaler Beratung und Expertise
  • Einkünfte aus kollektiven Investmentfonds

Anspruchsvoraussetzungen: Die Inanspruchnahme der Partial Exemption setzt die Erfüllung von wirtschaftlichen Substanzanforderungen auf Mauritius voraus. Die Gesellschaft muss nachweisen, dass sie effektiv von Mauritius aus geleitet und kontrolliert wird, qualifiziertes Personal vor Ort beschäftigt und strategische Entscheidungen auf dem Territorium trifft.

Doppelbesteuerungsabkommen

Mauritius hat mehr als 44 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ländern auf allen Kontinenten abgeschlossen, darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich, Indien, China, Südafrika, Deutschland, Luxemburg, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Das Tax Residence Certificate (TRC)

Um die Vorteile eines Steuerabkommens nutzen zu können, muss die Gesellschaft ein Tax Residence Certificate bei der MRA beantragen. Dieses Zertifikat bestätigt die effektive steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft auf Mauritius und erfordert den Nachweis eines angemessenen Substanzniveaus.

Mehrwertsteuer auf Mauritius

  • Registrierungsschwelle: Die MwSt-Registrierung ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 6 Millionen MUR obligatorisch
  • Befreite Leistungen: Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienste, Bildung, öffentlicher Verkehr
  • Nullbesteuerte Leistungen (zero-rated): Warenexporte, bestimmte Dienstleistungen für Kunden ausserhalb von Mauritius
  • Erklärungen: MwSt-Erklärungen werden monatlich oder vierteljährlich eingereicht

Weitere Steuern und Abgaben

  • Keine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere: Die Veräusserung von Aktien, Anteilen oder Finanzinstrumenten unterliegt keiner Kapitalertragsteuer
  • Keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer: Mauritius erhebt keine Steuern auf Erbschaften oder unentgeltliche Übertragungen
  • Keine Quellensteuer auf Dividenden: Kein Withholding Tax auf Dividendenausschüttungen
  • Registration Duty: Eintragungsgebühr bei Immobilientransaktionen und bestimmten Rechtsgeschäften
  • CSG (Contribution Sociale Généralisée): Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Übersicht der Steuersätze und Pflichten

Steuer / Abgabe Satz / Details
Körperschaftsteuer 15 %
Effektiver Satz (Partial Exemption) 3 % (unter Substanzbedingungen)
Mehrwertsteuer 15 %
Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere 0 %
Quellensteuer auf Dividenden 0 %
Erbschaftsteuer 0 %
Schenkungsteuer 0 %
Steuerabkommen 44+ gültige Abkommen
Steuererklärung Jährlich (6 Monate nach Abschluss)
Verlustvortrag 5 Geschäftsjahre

Häufige Fragen zur Besteuerung auf Mauritius

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