Global Business Company (GBC) auf Mauritius

Die Global Business Company ist das massgebliche Vehikel für internationale Geschäftstätigkeiten von Mauritius aus. FSC-Lizenz, Zugang zu Steuerabkommen, Partial Exemption: entdecken Sie den vollständigen Rahmen.

Was ist eine Global Business Company?

Die Global Business Company (GBC) ist eine auf Mauritius nach dem Companies Act 2001 gegründete Gesellschaft, die eine von der Financial Services Commission (FSC) nach dem Financial Services Act 2007 erteilte Lizenz besitzt.

Die GBC ist das wichtigste Vehikel, das von internationalen Investoren genutzt wird, die ihre Geschäftstätigkeiten von Mauritius aus strukturieren möchten. Sie verbindet den Status der mauritischen Steueransässigkeit — der Zugang zum Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht — mit einem Partial-Exemption-System auf Einkünfte ausländischer Herkunft, unter strengen Voraussetzungen der wirtschaftlichen Substanz.

Die GBC wird sowohl von der FSC (Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen) als auch für steuerliche Belange von der Mauritius Revenue Authority (MRA) beaufsichtigt. Diese doppelte Aufsicht verleiht der GBC eine hohe Glaubwürdigkeit bei Bankpartnern, Geschäftspartnern und ausländischen Steuerbehörden.

Jede GBC muss von einer von der FSC zugelassenen Management Company (MC) verwaltet werden. Sunibel Corporate Services ist als lizenzierte MC befugt, GBC zu gründen, zu verwalten und deren regulatorische Compliance sicherzustellen.

Für wen eignet sich die GBC?

Die Global Business Company eignet sich für ein breites Spektrum an Investorenprofilen und internationalen Geschäftstätigkeiten. Nachfolgend die häufigsten Anwendungsfälle.

Holdinggesellschaften

Halten von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften, mit Optimierung der Dividenden- und Veräusserungsgewinnströme dank der Steuerabkommen und der fehlenden Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere.

Internationaler Handel

Handel, Import-Export und kommerzielle Vermittlung zwischen asiatischen, afrikanischen und europäischen Märkten. Die geografische Lage von Mauritius und der Zugang zu regionalen Handelsabkommen (COMESA, SADC) stärken die Attraktivität dieser Struktur.

Investmentmanagement

Investmentfonds, kollektive Anlagevehikel und Private-Equity-Strukturen, die auf afrikanische und asiatische Märkte abzielen. Mauritius gilt als Strukturierungsplattform für Investitionen in Indien und im subsaharischen Afrika.

Geistiges Eigentum

Halten, Verwalten und Lizenzieren von Rechten des geistigen Eigentums (Marken, Patente, Software). Lizenzeinkünfte, die eine GBC erzielt, können unter Substanzvoraussetzungen vom Partial-Exemption-System profitieren.

Konzern-Treasury

Zentralisierung der Treasury eines multinationalen Konzerns, konzerninterne Darlehen und Verwaltung internationaler Finanzströme. Die fehlende Devisenkontrolle auf Mauritius erleichtert den Kapitalverkehr.

Regionaler Hauptsitz

Einrichtung eines operativen Hauptsitzes zur Koordination von Tätigkeiten in Afrika, im Indischen Ozean oder in Asien. Mauritius bietet ein attraktives Lebensumfeld für Führungskräfte, die sich auf Mauritius niederlassen möchten, mit hochwertiger Infrastruktur und einem mehrsprachigen Umfeld (Englisch, Französisch).

Vorteile der Global Business Company

Zugang zum Abkommensnetz

Mauritius hat 45 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Kraft (MRA, 2026) mit Ländern in Afrika, Asien, Europa und dem Nahen Osten abgeschlossen. Diese Abkommen ermöglichen es, Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die aus den Vertragsstaaten an eine mauritische GBC gezahlt werden, zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Der Zugang zu diesem Netzwerk ist an die Erlangung einer Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residence Certificate, TRC) geknüpft, die von der MRA ausgestellt wird.

Partial-Exemption-System

Das Partial Exemption Regime ermöglicht es GBC, eine 80%ige Steuergutschrift auf bestimmte Kategorien ausländischer Einkünfte in Anspruch zu nehmen. Der Nominalsteuersatz beträgt 15 %, was sich in einem effektiven Satz niederschlägt, der unter Voraussetzungen auf 3 % sinken kann. Zu den berechtigten Kategorien zählen:

  • Dividenden ausländischer Herkunft
  • Zinserträge ausländischer Herkunft
  • Einkünfte aus geistigem Eigentum (Lizenzgebühren)
  • Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen für Gebietsfremde
  • Einkünfte aus dem internationalen Handel (commodity trading)

Wichtig: Die Inanspruchnahme der Partial Exemption ist an die Einhaltung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz geknüpft. Weitere Informationen zum Steuerrahmen finden Sie auf unserer Seite zur Unternehmensbesteuerung auf Mauritius.

Günstige Besteuerung von Veräusserungsgewinnen und Dividenden

Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer auf die Veräusserung von Wertpapieren. Zudem gibt es keine Quellensteuer auf Dividenden, die eine mauritische Gesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet, unabhängig davon, ob diese ansässig oder gebietsfremd sind. Diese Kombination ist besonders vorteilhaft für internationale Holdingstrukturen.

Internationale Glaubwürdigkeit und Compliance

Die GBC profitiert von der Aufsicht der FSC, einer international anerkannten Regulierungsbehörde. Mauritius steht auf der weissen Liste der EU, erfüllt die OECD-Standards und ist Mitglied der FATF (über die ESAAMLG). Diese Compliance stärkt die Glaubwürdigkeit der Struktur bei Korrespondenzbanken, Geschäftspartnern und ausländischen Steuerbehörden.

Günstiges Geschäftsumfeld

Freier Kapitalverkehr, fehlende Devisenkontrolle, ein hybrides Rechtssystem (Common Law und Zivilrecht), qualifizierte zweisprachige Arbeitskräfte, moderne digitale Infrastruktur und politische Stabilität machen Mauritius zu einem günstigen Umfeld für die Entwicklung internationaler Geschäftstätigkeiten.

Voraussetzungen und Pflichten der GBC

Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz

Die FSC stellt strenge Substanzanforderungen an GBC. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Gesellschaft eine tatsächliche Geschäftstätigkeit von Mauritius aus ausübt und keine künstliche Struktur darstellt. Zu den bewerteten Kriterien gehören:

  • Qualifiziertes Personal: Beschäftigung von mindestens einer qualifizierten Fachkraft auf Mauritius, in Vollzeit oder über die Management Company
  • Physische Geschäftsräume: Bereitstellung von der Tätigkeit angemessenen Geschäftsräumen (der Sitz bei der MC kann für bestimmte Tätigkeiten ausreichen)
  • Lokale Ausgaben: Tätigung von Betriebsausgaben, die der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessen sind
  • Verwaltungsrat: Abhaltung von Verwaltungsratssitzungen auf Mauritius, mit mindestens zwei auf Mauritius ansässigen Verwaltungsräten
  • Strategische Entscheidungen: Die wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens müssen auf Mauritius getroffen werden
  • Aufbewahrung der Register: Sämtliche Buchhaltungs- und Gesellschaftsunterlagen müssen auf Mauritius aufbewahrt werden

FSC-Lizenz

Die Erlangung und Aufrechterhaltung der FSC-Lizenz sind unabdingbare Voraussetzungen für den GBC-Status. Der Lizenzantrag erfordert die Einreichung eines detaillierten Geschäftsplans, der KYC-Unterlagen der wirtschaftlich Berechtigten und Führungskräfte sowie den Nachweis der geplanten Substanz. Die Lizenz muss jährlich unter Zahlung der entsprechenden Gebühren erneuert werden.

Berichtspflichten

  • Geprüfte Jahresabschlüsse: Erstellung nach IFRS-Standards und Prüfung durch eine auf Mauritius zugelassene Prüfungsgesellschaft — unser Service für Buchhaltung und Compliance deckt diese Pflichten vollständig ab
  • Steuererklärung: Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der MRA
  • Annual Return: Jährliche Erklärung beim Registrar of Companies
  • CRS- und FATCA-Meldungen: automatischer Informationsaustausch mit den Partnerjurisdiktionen
  • Berichte an die FSC: periodische Berichte über die Geschäftstätigkeit, Strukturänderungen und wesentliche Ereignisse

Besteuerung der Global Business Company

Das für GBC geltende Steuersystem ist einer der wichtigsten Vorzüge von Mauritius als internationalem Finanzzentrum. Nachfolgend die zentralen Elemente des Steuerrahmens.

Körperschaftsteuer

Der Nominalsteuersatz für Körperschaften auf Mauritius beträgt 15 % und gilt für sämtliche weltweiten Einkünfte der Gesellschaft. Das Partial-Exemption-System ermöglicht es jedoch, diesen Satz für berechtigte Einkünfte ausländischer Herkunft erheblich zu senken.

Für die berechtigten Einkunftskategorien wird eine pauschale Steuergutschrift von 80 % angewendet, wodurch sich der effektive Satz auf 3 % reduziert. Dieser Mechanismus entspricht den Leitlinien der OECD und der EU, da er an Substanzkriterien geknüpft ist und nicht an die geografische Herkunft des Steuerpflichtigen.

Keine Kapitalertragsteuer

Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer auf Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Gesellschaftsanteile, Obligationen). Diese Bestimmung ist im mauritischen Steuerrecht verankert und gilt ohne besondere Voraussetzung.

Keine Quellensteuer

Es gibt keine Quellensteuer (withholding tax) auf:

  • Dividenden, die eine mauritische Gesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet (ansässig oder gebietsfremd)
  • Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden
  • Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden

Ansässigkeitsbescheinigung (TRC)

Um von den Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren, muss die GBC bei der MRA ein Tax Residence Certificate (TRC) beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt den Status der mauritischen Steueransässigkeit der Gesellschaft und wird jährlich unter Vorbehalt der Einhaltung der Substanzkriterien ausgestellt. Das TRC ist das zentrale Dokument, das ausländische Steuerbehörden und Banken verlangen, um die reduzierten Abkommenssätze anzuwenden.

Hinweis

Die vorstehend beschriebenen steuerlichen Vorteile unterliegen strengen Voraussetzungen hinsichtlich Substanz, Compliance und Berechtigung. Der effektive Steuersatz variiert je nach Art der Einkünfte, der Struktur der Gesellschaft und den anwendbaren Abkommen. Vor jeder Strukturierungsentscheidung ist eine individuelle Analyse unerlässlich. Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Steuerberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Fachmann.

Gründungsprozess einer GBC

Die Gründung einer Global Business Company folgt einem strengen Verfahren, das durch den Companies Act und den Financial Services Act geregelt wird. Sunibel Corporate Services übernimmt den gesamten Prozess als zugelassene Management Company.

1

Vorabanalyse und Strukturierung

Prüfung Ihres Projekts, Identifikation der Ziele, Analyse der betroffenen Jurisdiktionen und der anwendbaren Steuerabkommen. Empfehlung zur Eignung der GBC gegenüber Alternativen (AC, inländische Gesellschaft).

2

Dokumentensammlung und Due Diligence

Sammlung der Identitätsdokumente, Bank- und Berufsreferenzen, Nachweise zur Mittel- und Vermögensherkunft. Durchführung der KYC/AML-Prüfungen gemäss den regulatorischen Vorgaben.

3

Gründung der Gesellschaft

Reservierung des Namens, Erstellung der Gründungsurkunde, Eintragung beim Registrar of Companies. Erlangung der Gründungsurkunde und der BRN (Business Registration Number). Frist: 2 bis 5 Werktage.

4

FSC-Lizenzantrag

Vorbereitung und Einreichung des vollständigen Dossiers bei der Financial Services Commission: Geschäftsplan, Beschreibung der Tätigkeiten, Lebensläufe der Führungskräfte, Nachweis der geplanten Substanz, AML-Compliance-Erklärung. Frist: 4 bis 8 Wochen.

5

Steuerliche Registrierung und TRC

Registrierung bei der Mauritius Revenue Authority, Erlangung der Tax Account Number (TAN). Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung (TRC) für den Zugang zu den Doppelbesteuerungsabkommen.

6

Eröffnung des Bankkontos

Auswahl der zum Tätigkeitsprofil passenden Bank, Zusammenstellung des Eröffnungsdossiers, Begleitung beim Treffen mit den Bankverantwortlichen. Entdecken Sie unseren Leitfaden zur Eröffnung eines Bankkontos auf Mauritius. Frist variabel je nach gewähltem Institut (2 bis 6 Wochen).

7

Operative Einrichtung

Bestellung der Organe, erste Verwaltungsratssitzung, Einrichtung der Substanz (Büro, Personal, Dienstleistungsverträge). Übergang in die Phase der laufenden Verwaltung durch Sunibel Corporate Services.

Für die Gründung einer GBC erforderliche Dokumente

Die Gründung einer GBC erfordert eine vollständige Dokumentation, die den Anforderungen der FSC und den Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche unterliegt. Nachfolgend die üblicherweise erforderlichen Dokumente.

Identifikationsdokumente

  • Beglaubigte Passkopie jedes Aktionärs und Verwaltungsrats
  • Aktueller Wohnsitznachweis (weniger als 3 Monate alt)
  • Bankreferenz der Hausbank
  • Berufliche Referenz (Anwalt, Notar oder Buchhalter)
  • Ausführlicher Lebenslauf jedes vorgeschlagenen Verwaltungsrats

Dokumente zur Geschäftstätigkeit

  • Detaillierter Geschäftsplan mit Beschreibung der Tätigkeiten, Zielmärkten und Finanzprognosen über 3 Jahre
  • Organigramm der geplanten Struktur (Beteiligungen, Tochtergesellschaften, wirtschaftlich Berechtigte)
  • Beschreibung der erwarteten Finanzströme (Art, Herkunft, Bestimmungsorte)
  • Verträge oder Absichtserklärungen mit Partnern (falls vorhanden)

Compliance-Dokumente

  • Dokumentierte Erklärung zur Mittelherkunft (source of funds)
  • Erklärung zur Vermögensherkunft (source of wealth)
  • Eidesstattliche Erklärung ohne strafrechtliche Verurteilung
  • Für Kapitalgesellschaften als Aktionäre: Gründungsurkunde, Satzung, Verzeichnis der Verwaltungsräte, geprüfte Jahresabschlüsse und KYC-Unterlagen jedes wirtschaftlich Berechtigten (Schwellenwert 10 %)

Sämtliche Dokumente müssen in englischer oder französischer Sprache vorliegen. Dokumente in einer anderen Sprache müssen mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein. Kopien müssen von einem Notar, Anwalt oder einer konsularischen Behörde beglaubigt sein.

GBC oder Authorised Company: welche Wahl?

Die Wahl zwischen GBC und Authorised Company hängt von mehreren Faktoren ab. Die nachstehende Vergleichstabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Strukturen zusammen.

Kriterium Global Business Company Authorised Company
FSC-Lizenz Obligatorisch Nicht erforderlich
Steuerabkommen Zugang zum Netzwerk von 45 DBA (MRA, 2026) Nicht berechtigt
Nominaler Steuersatz 15 % 15 %
Partial Exemption Berechtigt (effektiver Satz von 3 % unter Voraussetzungen) Nicht berechtigt
Wirtschaftliche Substanz Substanzielle Anforderungen Reduzierte Anforderungen
Jahresabschlussprüfung Obligatorisch (IFRS-Standards) Nach Schwellenwerten
Management Company Obligatorisch (von der FSC lizenzierte MC) Obligatorisch (von der FSC lizenzierte MC)
Einrichtungskosten Höher (FSC-Lizenz, Prüfung, Substanz) Moderater
Einrichtungsdauer 8 bis 16 Wochen 3 bis 8 Wochen
Typisches Profil Holding, internationaler Handel, Investment, IP Einfache Offshore-Tätigkeiten, internationale Beratung

Dieser Vergleich dient nur zur Orientierung. Die Wahl zwischen GBC und AC hängt von zahlreichen projektspezifischen Faktoren ab. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse.

Häufige Fragen zur GBC

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