Buchhaltung und Compliance auf Mauritius
Ordnungsgemässe Buchführung, Wirtschaftsprüfung und regulatorische Compliance sind wesentliche Voraussetzungen für den guten Ruf Ihrer mauritischen Gesellschaft.
Rechnungslegungspflichten
Jede auf Mauritius registrierte Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ordnungsgemässe Buchführungsunterlagen zu führen, die die finanzielle Lage der Gesellschaft jederzeit korrekt wiedergeben. Die Buchführung muss den internationalen Standards entsprechen.
Rechnungslegungsstandards
- GBC-Gesellschaften: Pflicht zur Erstellung der Abschlüsse nach IFRS (International Financial Reporting Standards)
- Lokale Gesellschaften: Anwendung von IFRS oder IFRS für KMU, je nach Grösse und Art der Gesellschaft
- Authorised Companies: IFRS oder IFRS für KMU, abhängig von den spezifischen Anforderungen
Wirtschaftsprüfung
Die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse durch einen auf Mauritius zugelassenen Wirtschaftsprüfer ist für alle GBC-Gesellschaften obligatorisch. Für lokale Gesellschaften und Authorised Companies besteht eine Prüfungspflicht ab bestimmten Umsatz- und Bilanzschwellenwerten.
Steuerliche Compliance
Jährliche Steuererklärung
Jede Gesellschaft muss eine Annual Income Tax Return bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einreichen. Die Erklärung muss von den Jahresabschlüssen und gegebenenfalls dem Wirtschaftsprüferbericht begleitet werden.
Vorauszahlungen
Das Current Payment System (CPS) verlangt vierteljährliche Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer. Die Differenz zum tatsächlich geschuldeten Betrag wird bei Einreichung der Steuererklärung ausgeglichen.
Mehrwertsteuer
Gesellschaften mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz über 6 Millionen MUR müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren und regelmässige MwSt-Erklärungen einreichen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Unternehmensbesteuerung auf Mauritius.
Regulatorische Compliance
Annual Return
Jede Gesellschaft muss jährlich einen Annual Return beim Registrar of Companies einreichen, der die aktuellen Informationen über Gesellschafter, Geschäftsführer, Firmensitz und Kapitalstruktur bestätigt.
Register der wirtschaftlich Berechtigten
Mauritius verlangt die Führung und regelmässige Aktualisierung eines Registers der wirtschaftlich Berechtigten (beneficial owners) beim Registrar. Diese Anforderung steht im Einklang mit den internationalen Transparenzstandards.
CRS- und FATCA-Meldungen
Im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) und FATCA müssen bestimmte Einheiten Informationen über Kontoinhaber mit ausländischer steuerlicher Ansässigkeit automatisch melden. Diese Meldungen erfolgen jährlich über die MRA.
FSC-Berichterstattung (für GBC)
GBC-Gesellschaften unterliegen zusätzlichen Berichtspflichten gegenüber der Financial Services Commission: regelmässige Berichte über die Geschäftstätigkeit, Änderungen der Struktur, Erneuerung der Lizenz und Nachweis der wirtschaftlichen Substanz.
Dienstleistungen von Sunibel Corporate Services
Als von der FSC lizenzierte Management Company übernimmt Sunibel Corporate Services die gesamte Buchhaltung und Compliance Ihrer mauritischen Gesellschaft:
- Laufende Buchführung und Erstellung der Jahresabschlüsse
- Koordination mit dem Wirtschaftsprüfer und Begleitung des Prüfungsprozesses
- Vorbereitung und Einreichung der Steuererklärungen bei der MRA
- CRS-, FATCA- und Country-by-Country-Meldungen
- Einreichung des Annual Return beim Registrar
- Aktualisierung des Registers der wirtschaftlich Berechtigten
- FSC-Berichterstattung und Lizenzerneuerung (für GBC)
- Sekretariatsdienste und Führung der Gesellschaftsregister
Häufige Fragen zu Buchhaltung und Compliance
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