Authorised Company (AC) auf Mauritius
Vereinfachte internationale Struktur für Tätigkeiten ohne FSC-Lizenzpflicht. Ein reduzierter regulatorischer Rahmen bei kontrollierten Kosten.
Was ist eine Authorised Company?
Die Authorised Company (AC) ist eine Kategorie internationaler Gesellschaften, die auf Mauritius gemäss dem Companies Act 2001 und dem Financial Services Act 2007 registriert werden. Sie ist die Nachfolgerin der ehemaligen Kategorie "Category 2 Global Business Licence", die im Rahmen der Reform des mauritischen Finanzsektors zum 1. Januar 2019 abgeschafft wurde.
Im Gegensatz zur Global Business Company (GBC) besitzt die Authorised Company keine Lizenz der Financial Services Commission (FSC). Sie ist lediglich bei der FSC als Gesellschaft registriert, die zur Ausübung von Tätigkeiten ausserhalb von Mauritius berechtigt ist. Dieser Unterschied ist grundlegend, da er den Tätigkeitsbereich, die regulatorischen Pflichten und die steuerlichen Vorteile der Struktur bestimmt.
Jede Authorised Company muss zwingend einen Registered Agent benennen — das heisst eine Management Company mit FSC-Lizenz, wie Sunibel Corporate Services. Der Registered Agent übernimmt die Schnittstelle zu den Behörden, verwahrt die gesetzlich vorgeschriebenen Register und sorgt für die Einhaltung der Compliance-Pflichten.
Für wen ist die Authorised Company geeignet?
Die Authorised Company eignet sich für Investoren und Unternehmer, deren Tätigkeiten keinen Zugang zum mauritischen Abkommensnetzwerk erfordern und die nicht in von der FSC regulierte Sektoren fallen. Die häufigsten Anwendungsfälle umfassen:
- Reine Holding: Verwaltung von Vermögenswerten, Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften oder geistigem Eigentum ohne Notwendigkeit der Steuerabkommen. Für Strukturen, die Zugang zu DBA benötigen, siehe die Global Business Company.
- IP-Holding: Zentralisierung und Verwaltung von Patenten, Marken, Softwarelizenzen oder Urheberrechten in einer internationalen Struktur.
- Konzernfinanzierung: Verwaltung konzernintrner Finanzströme, Intercompany-Darlehen und Liquiditätsoptimierung, wenn kein Zugang zu DBA erforderlich ist.
- E-Commerce und digitale Aktivitäten: Betrieb digitaler Plattformen, Vermarktung von Online-Diensten oder SaaS-Anwendungen für eine internationale Kundschaft.
- Beratung und professionelle Dienstleistungen: Management-Beratung, Ingenieurwesen, Marketing oder Technologie-Dienstleistungen für Kunden ausserhalb von Mauritius.
- Internationaler Handel: Warenhandel ohne Bezug zum mauritischen Territorium (Transit, Vermittlung, Rohstoffhandel).
Vorteile der Authorised Company
- Keine FSC-Lizenz erforderlich: Die AC wird lediglich registriert, was die jährlichen Lizenzgebühren und die damit verbundenen Beantragungsverfahren eliminiert.
- Schnelle Gründung: Der Prozess ist kürzer als bei einer GBC, typischerweise 2 bis 4 Wochen.
- Reduzierte Betriebskosten: Die weniger aufwändigen Compliance-Pflichten führen zu deutlich geringeren jährlichen Verwaltungskosten.
- Strukturelle Flexibilität: Möglichkeit eines einzigen Geschäftsführers und eines einzigen Gesellschafters, natürliche oder juristische Person, ansässig oder nicht auf Mauritius.
- Vertraulichkeit: Informationen über Gesellschafter und Geschäftsführer sind nicht öffentlich zugänglich, vorbehaltlich der Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
- Keine erhöhten Substanzanforderungen: Im Gegensatz zur GBC muss die AC nicht den gleichen Grad an wirtschaftlicher Substanz auf Mauritius nachweisen, obwohl sie einen Registered Agent und einen Sitz auf dem Territorium unterhalten muss.
Einschränkungen der Authorised Company
- Kein Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen: Dies ist die bedeutendste Einschränkung. Die AC kann die über 44 von Mauritius unterzeichneten DBA nicht nutzen.
- Verbot der Geschäftstätigkeit auf Mauritius: Die AC darf keine Geschäftstätigkeit auf mauritischem Territorium ausüben und keine Dienstleistungen für die lokale Öffentlichkeit erbringen.
- Ausschluss regulierter Tätigkeiten: Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen, Fondsverwaltung, Anlageberatung) und andere von der FSC regulierte Sektoren sind für die AC nicht zugänglich.
- Aussenwirkung: Manche Geschäftspartner oder Finanzinstitute messen einer AC weniger Glaubwürdigkeit bei als einer GBC mit FSC-Lizenz.
Besteuerung der Authorised Company
Die Authorised Company unterliegt der mauritischen Körperschaftsteuer zum Standardsatz von 15 %. Einen Gesamtüberblick über den steuerlichen Rahmen finden Sie in unserem Leitfaden zur Unternehmensbesteuerung auf Mauritius.
Die AC kann unter Bedingungen von der pauschalen ausländischen Steuergutschrift (deemed foreign tax credit) des mauritischen Steuerrechts profitieren. Dieser Mechanismus ermöglicht je nach Einkommensstruktur und unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Reduzierung der effektiven Steuerbelastung. Die Anwendung dieser Gutschrift hängt von der Art und Quelle der Einkünfte ab und muss im Einzelfall bewertet werden.
Wichtig: Die effektive Besteuerung einer Authorised Company hängt von zahlreichen Faktoren ab — Art der Einkünfte, beteiligte Jurisdiktionen, Gesellschafterstruktur, anwendbare Abkommen (oder deren Fehlen). Wir empfehlen grundsätzlich eine individuelle steuerliche Analyse vor der Gesellschaftsgründung.
Mauritius erhebt zudem keine Quellensteuer auf Dividenden, die von einer mauritischen Gesellschaft an nicht ansässige Gesellschafter ausgeschüttet werden, noch auf Zinsen oder Lizenzgebühren ins Ausland. Eine Kapitalertragsteuer (capital gains tax) existiert auf Mauritius ebenfalls nicht.
Gründungsprozess
Die Firmengründung auf Mauritius folgt einem strukturierten Prozess. Für die Authorised Company wird dieser von der als Registered Agent benannten Management Company begleitet:
- Erstberatung: Analyse Ihres Projekts, Ihrer Ziele und Prüfung der Eignung der AC-Struktur für Ihre Bedürfnisse.
- Namensverfügbarkeit prüfen: Überprüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens beim Registrar of Companies.
- KYC-Dokumentensammlung: Erstellung des Compliance-Dossiers (Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten, Mittelherkunft, Identitäts- und Wohnsitznachweise).
- Erstellung der Gründungsdokumente: Vorbereitung der Satzung (Constitution), Beschlüsse der Geschäftsführer, Registrierungsformulare.
- Eintragung beim Registrar: Einreichung der Dokumente und Eintragung der Gesellschaft, Erhalt der Gründungsurkunde.
- Meldung an die FSC: Registrierung der Gesellschaft als Authorised Company bei der Financial Services Commission.
- Kontoeröffnung: Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos auf Mauritius oder in einer anderen Jurisdiktion, je nach operativen Bedürfnissen.
Erforderliche Dokumente
- Beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses
- Aktueller Wohnsitznachweis (nicht älter als 3 Monate): Versorgungsrechnung oder Kontoauszug
- Bankreferenzschreiben einer anerkannten Bank
- Detaillierter beruflicher Lebenslauf
- Detaillierte Beschreibung der geplanten Tätigkeit und des Geschäftsplans
- Nachweis der Mittelherkunft und des Vermögens
- Für juristische Personen als Gesellschafter: Gründungsdokumente, Gründungsurkunde, Register der Gesellschafter und Geschäftsführer
Vergleich: Authorised Company vs. Global Business Company
| Kriterium | Authorised Company (AC) | Global Business Company (GBC) |
|---|---|---|
| FSC-Lizenz | Nicht erforderlich | Obligatorisch |
| Zugang zu Steuerabkommen (DBA) | Nein | Ja (44+ DBA) |
| Wirtschaftliche Substanz auf Mauritius | Minimal (Registered Agent) | Erforderlich (effektive Leitung, Personal, Räumlichkeiten) |
| Steuersatz | 15 % | 15 % (Steuergutschrift unter Bedingungen anwendbar) |
| Tätigkeit auf Mauritius | Untersagt | Unter Bedingungen möglich |
| Regulierte Tätigkeiten (FSC) | Ausgeschlossen | Mit entsprechender Lizenz erlaubt |
| Gründungsdauer | 2 bis 4 Wochen | 4 bis 8 Wochen |
| Jährliche Kosten | Reduziert | Höher (FSC-Lizenz, Substanz) |
| Ansässige Geschäftsführer | Nicht obligatorisch | Mindestens 2 Ansässige auf Mauritius |
| Jahresabschlussprüfung | Je nach Schwellenwert | Obligatorisch |
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