Offshore-Gesellschaft auf Mauritius: Was Sie wirklich wissen müssen
Mauritius ist keine 'Offshore'-Jurisdiktion mehr. Erfahren Sie mehr über den aktuellen regulatorischen Rahmen, die verfügbaren Strukturen und warum Mauritius heute ein anerkanntes internationales Finanzzentrum ist.
Der Begriff "Offshore" auf Mauritius: ein überholtes Konzept
Der Begriff "Offshore-Gesellschaft" wird bei Suchanfragen zu Mauritius noch häufig verwendet. Er entspricht einer historischen Realität — jener der ehemaligen "Offshore"-Regime, die nicht besteuerte Gesellschaften ohne Substanz und mit minimaler Transparenz anboten. Dieses Modell existiert auf Mauritius seit den grundlegenden Reformen 2018-2019 nicht mehr.
Die Financial Services Commission (FSC) und die mauritische Regierung haben eine tiefgreifende Transformation des internationalen Finanzsektors durchgeführt. Mauritius positioniert sich heute als International Financial Centre (IFC) — ein reguliertes, transparentes und den globalen Standards entsprechendes internationales Finanzzentrum.
Konkret wurden die ehemaligen Kategorien — "Category 1 Global Business Licence" und "Category 2 Global Business Licence" — durch zwei klar definierte Strukturen ersetzt:
- Die Global Business Company (GBC), eine regulierte Struktur mit FSC-Lizenz.
- Die Authorised Company (AC), eine vereinfachte Struktur, bei der FSC registriert, aber ohne Lizenz.
Beide Strukturen sind steuerpflichtig zum Satz von 15 %, müssen Compliance- und Buchführungspflichten erfüllen und unterliegen der Aufsicht der mauritischen Behörden. Einen Gesamtüberblick finden Sie in unserem Leitfaden zur Unternehmensbesteuerung auf Mauritius.
Warum Mauritius kein "Steuerparadies" ist
- FATF-Konformität: Mauritius ist Mitglied der FATF und der ESAAMLG. Das Land hat die gegenseitigen Evaluierungen bestanden und steht seit seinem Austritt 2021 auf keiner grauen oder schwarzen FATF-Liste mehr.
- Weisse Liste der EU: Mauritius steht auf der Liste kooperativer Jurisdiktionen der Europäischen Union in Steuerfragen.
- OECD-Standards: Mauritius ist Unterzeichner der multilateralen Konvention über Amtshilfe in Steuersachen und nimmt am BEPS-Inclusive-Framework teil.
- Automatischer Informationsaustausch (CRS): Mauritius nimmt am automatischen Austausch von Finanzinformationen mit über 100 Jurisdiktionen teil.
- Substanzanforderungen: Die Reformen 2018 führten echte wirtschaftliche Substanzpflichten für GBC-Gesellschaften ein.
- Effektiver Steuersatz: Der Standardsatz von 15 % ist vergleichbar mit vielen europäischen Ländern und liegt deutlich über dem tatsächlicher Offshore-Jurisdiktionen (0 % auf den BVI, Cayman Islands oder Bahamas).
Vorteile des mauritischen Rahmens für internationale Investoren
- 44 Doppelbesteuerungsabkommen: Eines der umfangreichsten Netzwerke in Afrika, das Europa, Asien, Afrika und den Nahen Osten abdeckt.
- Politische und institutionelle Stabilität: Stabile parlamentarische Demokratie seit 1968, friedliche Machtwechsel, Rechtsstaatlichkeit.
- Duales Rechtssystem: Basierend auf angelsächsischem Common Law mit Einflüssen des französischen Zivilrechts.
- FSC-Regulierung: Ein unabhängiger, international anerkannter Regulierer.
- Zweisprachige Geschäftsumgebung: Französisch und Englisch im Geschäftsleben gebräuchlich.
- Keine Devisenkontrollen: Freier Kapitalverkehr, vollständige Repatriierung von Gewinnen und Kapital.
- Keine Kapitalertragsteuer: Keine Besteuerung von Veräusserungsgewinnen.
- Keine Quellensteuer: Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Nicht-Ansässige unterliegen keiner Quellensteuer.
Wahl zwischen GBC und Authorised Company
| Entscheidungskriterium | GBC empfohlen | AC ausreichend |
|---|---|---|
| Zugang zu Steuerabkommen erforderlich | Ja | Nein |
| Reduzierung der Quellensteuern | Ja | Nicht anwendbar |
| Regulierte Tätigkeit (Fonds, Versicherung) | Ja | Nicht berechtigt |
| Reine Holding ohne Abkommensströme | Möglich, aber überdimensioniert | Ja |
| E-Commerce / SaaS international | Möglich | Ja |
| Begrenztes Budget | Höhere Kosten | Reduzierte Kosten |
In vielen Fällen ist die Antwort nicht binär. Manche Projekte kombinieren eine GBC für Tätigkeiten, die Steuerabkommen erfordern, mit einer AC für Nebenaktivitäten. Für lokale Tätigkeiten kann auch eine lokale mauritische Gesellschaft in Betracht gezogen werden. Unser umfassender Leitfaden zur Firmengründung auf Mauritius bietet weitere Informationen.
Häufige Fragen zu internationalen Strukturen auf Mauritius
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