Firmengründung auf Mauritius

Sunibel Corporate Services begleitet Sie bei der Wahl der Struktur, der Gründung und der Verwaltung Ihrer mauritischen Gesellschaft. Von der Financial Services Commission lizenzierte Management Company.

Verfügbare Rechtsformen auf Mauritius

Das mauritische Gesetzgebungsrahmenwerk bietet verschiedene Strukturtypen, die auf die Bedürfnisse internationaler Investoren zugeschnitten sind. Die Wahl der Rechtsform hängt von der Art der geplanten Tätigkeit, den beteiligten Jurisdiktionen, den steuerlichen Zielen und dem gewünschten Regulierungsniveau ab. Investoren, die sich auf Mauritius niederlassen möchten, können die Firmengründung mit der Erlangung eines Investorenvisums oder einer Arbeitserlaubnis kombinieren.

Global Business Company (GBC)

Die GBC ist eine auf Mauritius gegründete Gesellschaft mit einer Lizenz der Financial Services Commission (FSC). Sie ist für internationale Geschäftstätigkeiten konzipiert: Holding, internationaler Handel, Investmentmanagement, Finanzdienstleistungen, Verwaltung geistigen Eigentums. Die GBC profitiert vom Zugang zum Netzwerk von 44 Doppelbesteuerungsabkommen und dem Partial-Exemption-System für ausländische Einkünfte, sofern die Substanzanforderungen erfüllt werden.

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Authorised Company (AC)

Die Authorised Company ist eine auf Mauritius registrierte Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit hauptsächlich ausserhalb des mauritischen Hoheitsgebiets stattfindet. Sie erfordert keine FSC-Lizenz und unterliegt geringeren Verwaltungsanforderungen als die GBC. Die AC wird mit dem Standardsteuersatz von 15 % besteuert, hat jedoch keinen Zugang zum mauritischen Abkommensnetzwerk.

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Inlandsgesellschaft

Die mauritische Inlandsgesellschaft (domestic company) wird gemäss dem Companies Act 2001 gegründet und ist hauptsächlich auf dem lokalen Markt tätig. Sie eignet sich für Unternehmen, die direkt auf Mauritius operieren möchten: Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, lokale Immobilien. Die anwendbare Besteuerung beträgt den Standardsatz von 15 %, mit branchenspezifischen Anreizen je nach Tätigkeit.

Gründungsprozess einer Gesellschaft auf Mauritius

Die Gründung einer Gesellschaft auf Mauritius folgt einem strukturierten Prozess, dessen Dauer und Komplexität je nach gewähltem Strukturtyp variieren. Hier sind die wesentlichen Schritte, die wir für unsere Mandanten übernehmen.

1

Erstberatung und Projektanalyse

Bewertung Ihrer persönlichen Situation, der Art der Geschäftstätigkeit, der beteiligten Jurisdiktionen und Ihrer Ziele. Identifikation der optimalen Struktur (GBC, AC oder Inlandsgesellschaft) sowie vorläufige Kosten- und Zeitschätzung.

2

Strukturwahl und Planung

Formelle Empfehlung des Gesellschaftstyps, Erstellung eines detaillierten Vorschlags einschliesslich steuerlicher Aspekte, erforderlicher wirtschaftlicher Substanz und anwendbarer Abkommen. Gemeinsame Validierung des Strukturierungsplans.

3

Dokumentensammlung und Due Diligence

Zusammenstellung der Identitätsdokumente, Wohnsitznachweise, Bank- und Berufsreferenzen. Durchführung der KYC/AML-Prüfungen gemäss den mauritischen regulatorischen Anforderungen und internationalen Standards.

4

Gründung und Eintragung

Reservierung des Firmennamens, Erstellung und Einreichung der Satzung (Constitution/Memorandum) beim Registrar of Companies. Erhalt der Gründungsurkunde und der Registrierungsnummer (BRN).

5

FSC-Lizenzantrag (falls zutreffend)

Für GBC-Gesellschaften: Vorbereitung und Einreichung des Lizenzantrags bei der Financial Services Commission. Dieser umfasst den Geschäftsplan, die Tätigkeitsbeschreibung, die Lebensläufe der Geschäftsführer und den Nachweis der geplanten wirtschaftlichen Substanz.

6

Steuerliche Registrierung und Kontoeröffnung

Registrierung bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) zur Erhalt der TAN (Tax Account Number). Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer mauritischen oder internationalen Bank auf Mauritius.

7

Operative Einrichtung und Geschäftsbeginn

Einrichtung des Firmensitzes, Ernennung der Funktionsträger (Sekretär, Verwaltungsräte), Organisation der ersten Verwaltungsratssitzung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Sunibel Corporate Services gewährleistet den Übergang zur laufenden Verwaltung.

Erforderliche Dokumente für die Gründung

Die Liste der erforderlichen Dokumente variiert je nach Strukturtyp und Profil der Aktionäre und Geschäftsführer. Nachfolgend die üblicherweise im Rahmen des KYC-Verfahrens und der Gründung angeforderten Unterlagen.

Für natürliche Personen (Aktionäre und Geschäftsführer)

  • Beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses
  • Wohnsitznachweis nicht älter als 3 Monate (Versorgerrechnung oder Kontoauszug)
  • Bankreferenz der Hausbank
  • Berufliche Referenz (Anwalt, Notar oder Steuerberater)
  • Detaillierter Lebenslauf der vorgeschlagenen Geschäftsführer
  • Ehrenwörtliche Erklärung zu Vorstrafen
  • Nachweis der Mittelherkunft (source of funds und source of wealth)

Für juristische Personen (Gesellschaftsaktionäre)

  • Gründungsurkunde und Satzung der Aktionärsgesellschaft
  • Verzeichnis der Verwaltungsräte und Aktionäre
  • Verwaltungsratsbeschluss zur Genehmigung der Investition
  • Vollständiges Organigramm der Beteiligungskette bis zu den wirtschaftlich Berechtigten
  • Geprüfte Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre
  • KYC-Dokumente jedes wirtschaftlich Berechtigten mit einer Beteiligung von 10 % oder mehr

Tätigkeitsspezifische Dokumente

  • Detaillierter Geschäftsplan (obligatorisch für FSC-Lizenzanträge)
  • Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeiten und Zielmärkte
  • Finanzprognosen über 3 Jahre (für GBC)
  • Verträge oder Absichtserklärungen mit Geschäftspartnern (falls vorhanden)

Wichtiger Hinweis: Alle Dokumente, die in einer anderen Sprache als Englisch oder Französisch ausgestellt sind, müssen von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden. Kopien müssen von einem Notar, Anwalt oder Konsul beglaubigt werden.

Voraussichtliche Gründungsfristen

Die nachfolgend genannten Fristen sind Richtwerte und setzen den Erhalt vollständiger Unterlagen voraus. Die tatsächlichen Fristen können je nach Komplexität des Dossiers, Bearbeitungsvolumen der Behörden und Geschwindigkeit der Dokumentenbereitstellung durch den Mandanten variieren.

Strukturtyp Gründung FSC-Lizenz Bankkonto Geschätzte Gesamtdauer
Inlandsgesellschaft 2 bis 5 Werktage Nicht zutreffend 2 bis 6 Wochen 3 bis 8 Wochen
Authorised Company 2 bis 5 Werktage Nicht zutreffend 2 bis 6 Wochen 3 bis 8 Wochen
Global Business Company 2 bis 5 Werktage 4 bis 8 Wochen 2 bis 6 Wochen 8 bis 16 Wochen

Diese Fristen basieren auf unserer Erfahrung und stellen keine vertragliche Zusage dar. Die Kontoeröffnung hängt von der gewählten Bank und der Vollständigkeit des Dossiers ab.

Pflichten nach der Gründung

Die Firmengründung auf Mauritius ist erst der Anfang. Jede Gesellschaft muss eine Reihe wiederkehrender Pflichten erfüllen, um ihre Compliance und ihren guten Ruf (good standing) bei den mauritischen Behörden aufrechtzuerhalten.

Buchhalterische und steuerliche Pflichten

  • Buchführung: Jede Gesellschaft muss eine ordnungsgemässe Buchhaltung nach IFRS (für GBC) oder mauritischen Rechnungslegungsstandards führen
  • Jährliche Steuererklärung: Einreichung bei der MRA innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende
  • Jahresabschlussprüfung: Obligatorisch für GBC; für andere Strukturen ab bestimmten Schwellenwerten empfohlen
  • Steuerzahlung: Vierteljährliche Vorauszahlungen (CPS — Current Payment System) und Restbetrag bei der Steuererklärung

Regulatorische Compliance-Pflichten

  • Erneuerung der FSC-Lizenz: Jährlich für GBC, mit Entrichtung der Lizenzgebühren
  • CRS- und FATCA-Meldungen: Automatischer Informationsaustausch mit Partnerstaaten
  • Register der wirtschaftlich Berechtigten: Pflichtmässige Aktualisierung beim Registrar of Companies
  • Annual Return: Jährliche Meldung beim Registrar zur Bestätigung der Gesellschaftsdaten

Wirtschaftliche Substanz

GBC-Gesellschaften müssen eine tatsächliche wirtschaftliche Substanz auf Mauritius nachweisen, insbesondere: qualifizierte Mitarbeiter vor Ort, physische Geschäftsräume, der Tätigkeit angemessene lokale Ausgaben und Verwaltungsratssitzungen auf Mauritius. Diese Anforderungen werden von der FSC bei der Lizenzerneuerung überprüft.

Sunibel Corporate Services übernimmt alle diese Pflichten im Rahmen der Verwaltungsdienstleistungen, sodass Sie sich auf die Entwicklung Ihrer Geschäftstätigkeit konzentrieren können.

Vergleich der verfügbaren Strukturen auf Mauritius

Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen Merkmale jedes Strukturtyps zusammen. Dieser Vergleich dient der Orientierung; eine individuelle Analyse Ihrer Situation ist erforderlich, um die optimale Struktur zu bestimmen.

Kriterium GBC Authorised Company Inlandsgesellschaft
Haupttätigkeiten International (Holding, Trading, Investment, Finanzdienstleistungen) International ausserhalb Mauritius Mauritischer Inlandsmarkt
FSC-Lizenz Erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Steuersatz 15 % (mit Partial Exemption unter Bedingungen) 15 % 15 %
Steuerabkommen Zugang zum Netzwerk von 44 Abkommen Nicht berechtigt Berechtigt (lokale Tätigkeit)
Wirtschaftliche Substanz Umfassende Anforderungen (Personal, Büro, lokale Ausgaben) Reduzierte Anforderungen Effektive lokale Präsenz
Mindestkapital Kein gesetzliches Minimum (Angemessenheit wird von FSC bewertet) Kein gesetzliches Minimum Kein gesetzliches Minimum
Jahresabschlussprüfung Obligatorisch Nach Schwellenwerten Nach Schwellenwerten
Ausländische Beteiligung 100 % erlaubt 100 % erlaubt 100 % (ausser regulierte Sektoren)

Häufige Fragen zur Firmengründung auf Mauritius

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